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Work New Classes by Blackboat
Work New Classes by Blackboat

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1. Diese AGB sind Teil von Blackboats Verträgen und Angebote mit allen Auftraggebern – in laufender und künftiger Geschäftsbeziehung.

1.2. Allgemeine Geschäftsbedingungen von Auftraggebern, die Blackboat’s AGB widersprechen, gelten nur insoweit, als dass Blackboat ausdrücklich zugestimmt hat.

1.3. Bestellungen und Aufträge oder Ergänzungen dazu bedürfen der Schrift- oder Textform.

2.1. Blackboat wird die Leistungen gemäß Angebot erbringen, das insofern für Art und Umfang der von Blackboat zu erbringen- den Leistungen ausschlaggebend ist. Angebotene Aufwände sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich (oder als Pauschalangebot, Festpreis oder eine entsprechende Kennzeichnung) gekennzeichnet sind.

2. Leistungen von Blackboat

2.2. Blackboat wird die Leistungen mit Ausnahme von gesetzlichen Feiertagen am Sitz von Blackboat von Montag bis Freitag zwischen 9:00 Uhr und 18:00 Uhr MEZ erbringen. Wünscht der Auftraggeber die Erbringung von Leistungen auch außerhalb der vorgenannten Zeiten, wird Blackboat diesem Wunsch im Rahmen seiner betrieblichen Möglichkeiten gegen Kostenerstattung entsprechen.

2.3. Blackboat erbringt die Leistungen auf professionelle Art und Weise, sorgfältig, unter Anwendung des bei Vertragsschluss aktuellen Stands der Technik sowie unter Beachtung der im Angebot vereinbarten Anforderungen. Blackboat wird Richtlinien des Auftraggebers beachten, soweit dies ausdrücklich vereinbart ist.

2.4. Blackboat wird den Auftraggeber unterrichten, wenn Hindernisse oder Beeinträchtigungen auftreten, die Auswirkung auf die Leistungen haben.

2.5 Sind Beratungsleistungen Gegenstand der Leistungen von Blackboat, so ist Blackboat allein für die vertragsgemäße Erbringung der Beratungsleistungen im vereinbarten Umfang, nicht aber für den Eintritt eines bestimmten Erfolgs, gleich welcher Art, auf Seiten des Auftraggebers, verantwortlich.

2.6 Sind Entwicklungsleistungen Gegenstand der Leistungen von Blackboat, so räumt Blackboat dem Auftraggeber an Software und sonstigen Arbeitsergebnissen, die entwickelt werden, ein nicht-ausschließliches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Recht ein, diese zu nutzen. Diese Rechtseinräumung bezieht sich auf die vereinbarten Nutzungsarten. Spätestens mit Nutzung der Leistungen durch den Auftraggeber gelten diese als abgenommen.

3. Einsatz von Subunternehmern

3.1. Blackboat ist berechtigt, zur Erbringung der Leistungen Dritte als Subunternehmer einzusetzen. Blackboat ist bei der Wahl der Personen, die zur Leistungserbringung eingesetzt werden, frei.

3.2. Von Blackboat eingesetzte Personen treten in kein Arbeitsverhältnis zum Auftraggeber und unterliegen nicht dessen Weisungsbefugnis. Dies gilt insbesondere, soweit sie Leistungen in den Räumen des Auftraggebers erbringen.

3.3. Für manche Leistungen ist als technische Voraussetzung der Bezug von Leistungen Dritter durch den Kunden selbst erforderlich. Soweit Blackboat für die Erbringung der Leistungen Dienstleistungen, Software, Lizenzen oder sonstige Bestandteile von Dritten bezieht, unterliegen die Vertragsbeziehungen zwischen dem Kunden und diesen Dritten gesonderten, von diesen AGB abweichenden Bedingungen und Bestimmungen. Der Kunde wird insoweit unabhängig von den mit Blackboat geschlossenen Verträgen weitere, ggf. kostenpflichtige Verträge schließen müssen. Für diese Bestandteile ist grds. der Dritte, nicht Blackboat verantwortlich.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

4.1. Die Projekt- und Erfolgsverantwortung für eigene Projekte, in denen Blackboat unterstützt, verbleibt beim Auftraggeber.

4.2. Der Auftraggeber wird Blackboat bei Bedarf Räume und Arbeitsplätze in ausreichender Zahl zur Verfügung stellen. Der Auftraggeber hat Blackboat und dessen Personal dazu insbesondere bei Bedarf zu den üblichen Geschäftszeiten Zutritt zu seinen Geschäftsräumen zu gewähren.

4.3. Darüber hinaus wird der Auftraggeber Blackboat alle vorhandenen und für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig und vollständig aktiv und unaufgefordert zur Verfügung stellen sowie dafür Sorge tragen, dass auf Seiten des Auftraggebers in ausreichender Anzahl geeignete Ansprechpersonen mit dem erforderlichen Fachwissen zur Verfügung stehen. Der Auftraggeber ist desweiteren insbesondere verpflichtet, in seinen Systemen eigenverantwortlich die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die von Blackboat zu erbringenden Leistungen erbracht werden können, insbesondere, jedoch ohne Beschränkung hierauf, die notwendigen Schnittstellen zu den Leistungen von Blackboat bereit zu stellen. Einzelheiten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.

4.4. Sind Entwicklungsleistungen Gegenstand der Leistungen von Blackboat, so ist der Auftraggeber zur unverzüglichen Abnahme der fertiggestellten Leistungen verpflichtet. Weitere spezielle Mitwirkungspflichten des Auftraggebers ergeben sich ggf. aus dem Angebot.

4.5. Die vom Auftraggeber zu erbringenden Mitwirkungsleistungen stellen eine echte Verpflichtung und nicht nur eine Obliegenheit dar. Erbringt der Auftraggeber diese Leistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß und hat dies Auswirkungen auf die von Blackboat zu erbringenden Leistungen, so kann Blackboat – unbeschadet weitergehender Rechte – eine entsprechende angemessene Anpassung der vertraglichen Vereinbarungen (bspw. Änderungen des Zeitplans und der Vergütung) verlangen. Sofern Blackboat durch nicht ordnungsgemäße oder nicht rechtzeitige Erbringung der Mitwirkungsleistungen ein Mehraufwand entsteht, kann Blackboat diesen dem Auftraggeber unter Anwendung seiner üblichen Preise gesondert in Rechnung stellen.

5. Stornobedingungen - Speaking Fee

Stornobedingungen 20 Tage vor dem Event 100% der Speaker-Fee; 21-60 Tage vor dem Event 50% der Speaker-Fee.

6. Leistungsort

Blackboat erbringt die Leistungen gemäß Vereinbarung und soweit erforderlich in den Geschäftsräumen des Auftraggebers. Soweit eine Durchführung in den Geschäftsräumen des Auftraggebers nicht vereinbart ist, ist Blackboat in der Auswahl des Leistungsorts frei.

7. Änderungsverfahren

7.1. Der Auftraggeber ist berechtigt, schriftlich Änderungen der Leistungen zu verlangen. Blackboat wird das Änderungsverlangen des Auftraggebers zeitnah prüfen. Ist eine umfangreiche Prüfung des Änderungsverlangens erforderlich, ist Blackboat berechtigt, für den mit der Prüfung erforderlichen Aufwand eine gesonderte Vergütung zu verlangen.

7.2. Leistungsänderungen sind durch eine entsprechende Vereinbarung schriftlich zu dokumentieren. Solange die Vertragsparteien keine Vereinbarung über eine Leistungsänderung getroffen haben, wird Blackboat die Leistungen gemäß der ursprünglichen Vereinbarung erbringen.

7.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, unverzüglich auf Anforderung, Namen und Kontaktdaten eines zuständigen und entscheidungsbefugten Ansprechpartners zu nennen.

8. Vergütung, Zahlungsbedingungen

8.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vereinbarte Vergütung auf Basis des tatsächlich bei Blackboat entstandenen Aufwands zu zahlen. Materialaufwand, Reisekosten und Spesen werden in tatsächlich angefallener Höhe vergütet, soweit nicht aus dem Angebot, aus der Rechnung oder sonstigen Vereinbarungen eine fixe Vergütung (als Pauschalangebot, Festpreis oder ähnliches) vereinbart ist. Soweit auf Basis von Personentagen abgerechnet wird, umfasst ein Personentag 8 Zeitstunden Arbeitszeit. Nicht voll geleistete Personentage werden anteilig auf Viertelstundenbasis vergütet.

8.2. Leistungen außerhalb der vereinbarten Zeiten sind gesondert zu vergüten.

8.3. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, die gesondert auszuweisen ist.

8.4. Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich im Voraus, soweit nichts anderes vereinbart ist.

8.5. Die Vergütung ist mit Zugang der Rechnung fällig und zahlbar. Sind Entwicklungsleistungen Gegenstand der Leistungen von Blackboat, so gilt dies vorbehaltlich besonderer Regelungen im Einzelfall nicht, soweit noch keine Abnahme erfolgt ist.

8.6. 50% des Projektvolumens auf Basis des Kostenvoranschlages sind im Vorfeld der Leistungserbringung, nach Freigabe des Auftrages durch den Kunden, fällig und zahlbar (“Vorkasse”).

9. Leistungsstörungen

9.1. Soweit eine nicht vertragsgemäße Leistungserbringung von Blackboat zu vertreten ist, ist Blackboat berechtigt, die betroffene Leistung ohne Mehrkosten für den Auftraggeber innerhalb einer angemessenen Frist vertragsgemäß zu erbringen.

9.2. Weitergehende Ansprüche wegen qualitativer Leistungsstörungen sind ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

10. Haftung

10.1. Blackboat haftet unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, auch seiner gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten. Für das Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen wird die Haftung auf das 3-fache der vereinbarten Vergütung sowie auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen der vereinbarten Leistungen typischerweise gerechnet werden muss.

10.2. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Blackboat nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei Verletzung einer Kardinalpflicht haftet Blackboat nur in Höhe des typischen, vorhersehbaren Schadens.

10.3. Der Auftraggeber ist für die regelmäßige Sicherung seiner Daten verantwortlich. Bei einem von Blackboat zu vertretenden Verlust von Daten haftet Blackboat nur für den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Auftraggeber für die Wiederherstellung der Daten erforderlich ist.

10.4. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

10.5. Blackboat übernimmt keine Haftung oder Garantie für die Erreichbarkeit, Leistungsbereitstellung, die Service Level Agreements (SLA) sowie Schäden, die durch Drittanbieter (z.B. Cloud Dienste) verursacht wurden. Bitte beachten Sie die hier geltenden gesonderten Bestimmungen des jeweiligen Anbieters (u.a. Google G Suite & Cloud SLA/ AGB, Microsoft Office 365 & Microsoft Azure SLA/AGB, Backupify/ Datto SLA/AGB, Bettercloud SLA/AGB, FireEye SLA/AGB, ProsperWorks SLA/AGB, Facebook Workplace SLA/AGB, Cloudmigrator SLA/AGB, Personio SLA/AGB, Cylance SLA/AGB, Mimecast SLA/AGB, sowie Services von Anbietern, die im Rahmen der Projekte hinzugezogen werden).

11. Geistiges Eigentum

Mit der Übergabe von Materialien räumt Blackboat dem Auftraggeber vorbehaltlich Ziffer 2.6 lediglich ein nicht-ausschließliches, dauerhaftes, nicht übertragbares Recht ein, diese zu nutzen, soweit sich dies aus dem Zweck des Vertrags ergibt. Für die Beschaffung von Drittlizenzen ist im Zweifel der Auftraggeber selbst verantwortlich.

12. Sonstiges

12.1. Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt sind.

12.2. Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif, unbestritten oder anerkannt.

12.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

12.4. Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Rechtsansprüche ist Hamburg.

13. Datenverarbeitungs-Informationen

13.1. Allgemeinen Datenverarbeitungsinformationen

13.1.1. Betroffene Daten und Personenbezogene Daten werden nur erhoben, wenn Sie uns diese von sich aus mitteilen. Darüber hinaus werden keine personenbezogenen Daten erhoben. Eine über die Reichweite der gesetzlichen Erlaubnistatbestände hinausgehende Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt nur auf Grundlage Ihrer ausdrücklichen Einwilligung.

13.1.2. Der Verarbeitungszweck ist die Vertragsdurchführung im Sinne von Projekten bzw. Anfragen.

13.1.3. Kategorien von Empfängern

a) Öffentliche Stellen bei Vorliegen vorrangiger Rechtsvorschriften.

b) Externe Dienstleister oder sonstige Auftragnehmer.

c) Weitere externe Stellen soweit der Betroffene seine Einwilligung erteilt hat oder eine Übermittlung aus überwiegendem Interesse zulässig ist.

13.1.4. Im Rahmen der Vertragsdurchführung können auch Auftragsverarbeiter außerhalb der Europäischen Union zum Einsatz kommen.

13.1.4. Die Dauer der Datenspeicherung richtet sich nach den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten und beträgt in der Regel 10 Jahre.

13.2. Spezifische Angaben zum Bewerbungsverfahren

11.2.1 Betroffene Daten sind Bewerbungsangaben

13.2.2. Der Zweck liegt in der Durchführung von Bewerbungsverfahren.

13.2.3. Kategorien von Empfängern

a) Öffentliche Stellen bei Vorliegen vorrangiger Rechtsvorschriften.

b) Externe Dienstleister oder sonstige Auftragnehmer.

c) Weitere externe Stellen soweit der Betroffene seine Einwilligung erteilt hat oder eine Übermittlung aus überwiegendem Interesse zulässig ist.

13.2.4. Im Rahmen der Vertragsdurchführung können auch Auftragsverarbeiter außerhalb der Europäischen Union zum Einsatz kommen.

13.2.5. Bewerbungsdaten werden nach Mitteilung der Entscheidung in der Regel binnen vier Monaten gelöscht, soweit nicht eine Einwilligung in eine längere Datenspeicherung vorliegt.

13.3. Spezifische Angaben zur Verarbeitung von Kundendaten/Interessentendaten

13.3.1. Betroffene Daten sind zur Vertragsdurchführung mitgeteilte Daten; ggfs. darüber hinaus gehende Daten zur Verarbeitung auf Basis Ihrer ausdrücklichen Einwilligung.

13.3.2. Der Verarbeitungszweck ist die Vertragsdurchführung im Sinne von Projekten bzw. Anfragen.

13.3.3. Kategorien von Empfängern

a) Öffentliche Stellen bei Vorliegen vorrangiger Rechtsvorschriften

b) Externe Dienstleister oder sonstige Auftragnehmer.

c) Weitere externe Stellen soweit der Betroffene seine Einwilligung erteilt hat oder eine Übermittlung aus überwiegendem Interesse zulässig ist.

13.3.4. Im Rahmen der Vertragsdurchführung können auch Auftragsverarbeiter außerhalb der Europäischen Union zum Einsatz kommen.

13.3.5. Die Dauer der Datenspeicherung richtet sich nach den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten und beträgt in der Regel 10 Jahre.

13.4. Spezifische Angaben zur Verarbeitung von Beschäftigtendaten

13.4.1. Betroffene Daten sind zur Vertragsdurchführung mitgeteilte Daten; ggfs. darüber hinaus gehende Daten zur Verarbeitung auf Basis Ihrer ausdrücklichen Einwilligung.

13.4.2. Der Verarbeitungszweck ist die Vertragsdurchführung.

13.4.3. Kategorien von Empfängern:

a) Öffentliche Stellen bei Vorliegen vorrangiger Rechtsvorschriften.

b) Externe Dienstleister oder sonstige Auftragnehmer.

13.4.5. Die Dauer der Datenspeicherung richtet sich nach den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten und beträgt in der Regel 10 Jahre.

c) Weitere externe Stellen soweit der Betroffene seine Einwilligung erteilt hat oder eine Übermittlung aus überwiegendem Interesse zulässig ist.

13.4.4. Im Rahmen der Vertragsdurchführung können auch Auftragsverarbeiter außerhalb der Europäischen Union zum Einsatz kommen.

13.5. Spezifische Angaben zur Verarbeitung von Lieferantendaten

13.5.1 Betroffene Daten sind zur Vertragsdurchführung mitgeteilte Daten; ggfs. darüber hinaus gehende Daten zur Verarbeitung auf Basis Ihrer ausdrücklichen Einwilligung.

13.5.2. Der Verarbeitungszweck ist die Vertragsdurchführung.

13.5.3. Kategorien von Empfängern

a) Öffentliche Stellen bei Vorliegen vorrangiger Rechtsvorschriften.

b) Externe Dienstleister oder sonstige Auftragnehmer.

c) Weitere externe Stellen soweit der Betroffene seine Einwilligung erteilt hat oder eine Übermittlung aus überwiegendem Interesse zulässig ist.

13.5.4. Im Rahmen der Vertragsdurchführung können auch Auftragsverarbeiter außerhalb der Europäischen Union zum Einsatz kommen.

13.5.5. Die Dauer der Datenspeicherung richtet sich nach den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten und beträgt in der Regel 10 Jahre.

13.6. Weitere Informationen und Kontakte

Darüber hinaus können Sie jederzeit ihre Ansprüche auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung oder der Wahrnehmung Ihres Widerspruchsrechts gegen die Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit geltend machen. Hier finden Sie die Möglichkeit, uns per E-Mail oder Brief [siehe Impressum] zu kontaktieren. Sie haben ferner das Recht, sich bei Beschwerden an die Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu wenden.

13.7. Datenschutzbeauftragter

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten der Blackboat Internet GmbH:
Dr. Sebastian Kraska, IITR GmbH, Marienplatz 2, 80331 München, Deutschland Website: www.iitr.de; Telefon: +89 18 91 73 60